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Kampfgericht Bemerkung

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Mit dieser Funktion kann eine Bemerkung zum Kampfgericht eingegeben werden. Bei der Bemerkung handelt es sich um einen freien Text, der wahlweise oberhalb oder unterhalb des Kampfgerichts ausgegeben wird. Die Zeilenumbrüche im Text berechnet das Programm selbstständig, es seie denn, es wurden mit ENTER Zwangsumbrüch eingeführt. Für welchen Abschnitt die Bemerkung eingegeben wird, kann beim Aufruf der Funktion angegeben werden.

 

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