Onlinehilfe zu EasyDms - DAS Wettkampfprogramm für die DMS

Disqualifikationen

Der Dialog zur Eingabe des Disqualifikationsgrunds erscheint, wenn im Zusatzfeld der Ergebniseingabe ein D für Disqualifiziert eingegeben worden ist und anschließend in diesem Zusatzfeld die Tab- oder Entertaste gedrückt wird. Um die Disqualifikation zu bearbeiten wird einfach im Zusatzfeld erneut die Enter-Taste gedrückt. Bei Verwendung von elektronischen Zeitmessanlagen erscheint der Dialog, wenn die Funktion Disqualifizieren ausgewählt wird.

Die Eingabe der Disqualifikation ist zweiteilig. Im oberen Bild befindet sich ein Textfeld, in das der Disqualifikationstext eingegeben werden kann. Dieser Text ist frei eingebbar, d.h. er ist weder in seiner Länge noch in seiner Form beschränkt. Der zweite Teil ist die Eingabe der Uhrzeit der Bekanntgabe. Laut WB ist diese Angabe zwingend erforderlich, weshalb der Disqualifikationstext nicht abgespeichert werden kann, wenn keine Uhrzeit der Bekanntgabe eingegeben worden ist.

Wird die Eingabe mit der Schaltfläche OK beendet, so werden die Angaben gespeichert. Wird die Eingabe mit der Schaltfläche Abbrechen abgebrochen, so werden die Angaben nicht gespeichert.

Vorsicht! Die Tatsache, dass der Schwimmer disqualifiziert ist, hängt nicht an der Eingabe des Disqualifikationstextes sondern am Buchstaben D im Zusatzfeld der Ergebniseingabe. Eine Disqualifikation kann zurück genommen werden, indem das D im Zusatzfeld gelöscht wird – sie wird nicht zurückgenommen, indem die Eingabe des Disqualifikationstextes gelöscht oder mit Abbrechen beendet wird!

Bei einer Disqualifikation fragt das Programm nach, ob die Mannschaft nachschwimmen soll. Wird diese Frage mit Ja beantwortet, wird automatisch ein Nachschwimm-Wettkampf am Ende des Abschnitts angelegt. Dieser Wettkampf wird mit der Original-Wettkampfnummer plus 100 versehen (z.B. Wettkampf 106 als Nachschwimmen für Wettkampf 6). Die disqualifizierte Mannschaft wird automatisch in diesem Nachschwimm-Wettkampf gemeldet. Die Kontrolle, dass nur der gleiche Schwimmer nachschwimmen darf, obliegt dem Protokollführer!


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